- festliegen
- fest|lie|gen ['fɛstli:gn̩], lag fest, festgelegen <itr.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>:
1. sich [auf einem Untergrund] festgefahren haben und nicht mehr weiterkommen:das Schiff liegt außerhalb der Fahrrinne fest.Syn.: auf Grund gelaufen sein, ↑ festsitzen.2. fest abgemacht, festgesetzt sein:der Termin für die Konferenz liegt schon seit Monaten fest.Syn.: beschlossen sein, entschieden sein, ↑ feststehen.
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fẹst||lie|gen 〈V. intr. 179; hat〉1. bestimmt, festgesetzt sein (Termin)2. nicht verfügbar sein (Kapital)3. fest-, auf Grund gefahren sein (Schiff)* * *
fẹst|lie|gen <st. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>:1. festgelaufen, -gefahren sein, nicht weiterkommen:das Schiff liegt auf der Sandbank fest.2. bestimmt, festgelegt sein; feststehen:der Termin für die Besprechung liegt fest.* * *
fẹst|lie|gen <st. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>: 1. festgelaufen, -gefahren sein, nicht weiterkommen: das Schiff liegt auf der Sandbank fest; Die liegen in Siegburg mit Motorschaden fest (v. d. Grün, Glatteis 304); Ü dass aber im Hintergrund des Herzens meine Traurigkeit festliegt wie das Tief über Europa im letzten Regensommer (Thielicke, Ich glaube 49). 2. bestimmt, festgelegt sein; feststehen: der Termin für die Unterredung liegt noch nicht fest.
Universal-Lexikon. 2012.